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Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Verkauf von lokal produziertem Strom im Quartier oder über die ganze Gemeinde. Dabei entsteht ein lokaler Markplatz, auf welchem Stromproduzent:innen und Endverbraucher:innen in diversen Konstellationen Strom handeln können.

LEG können ab dem 01.01.2026 abgewickelt werden. Die VNB müssen Anmeldungen aber erst auf dieses Datum entgegennehmen und haben dann 3 Monate Zeit für die Umsetzung. Ab diesem Zeitpunkt erweitert sich für Stromproduzent:innen der Kreis der möglichen Stromabnehmer:innen auf ein deutlich grösseres Gebiet. Es kann mit einer grossen Gemeinschaft lokal produzierter Strom gehandelt werden. Für die Nutzung des Verteilnetzes zum Stromaustausch werden reduzierte Netznutzungsgebühren fällig.

Verteilnetzbetreiber (VNB)

  • Erteilt innerhalb von 15 Tagen Auskunft über die Netztopologie.

  • Prüft bei der Anmeldung die Erfüllung der LEG-Voraussetzungen.

  • Installiert Smart Meter (falls noch nicht vorhanden).

  • Schaltet bei Bedarf die Kundenschnittstelle am Smart Meter frei.

  • Berechnet die LEG-internen und -externen Stromflüsse und stellt sie den LEG-Betreiber:innen (oder deren Vertretung) zu.

  • Optional: Rechnet die Netzkosten und die Stromlieferung ausserhalb der LEG ab.

  • Vergütet den überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom.

LEG-Betreiber

  • Regelt die Konditionen innerhalb der LEG mit den Teilnehmenden in einem Vertrag.

  • Vertritt die LEG gegenüber dem VNB.

  • Meldet dem VNB  Mutationen in der LEG.

  • Optional: Rechnet die Netzkosten und den vom VNB gelieferten Strom ab.

LEG-Teilnehmer Stromproduzent

  • Regelt mit der LEG den Preis für die Stromeinspeisung in die LEG sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung.

  • Kauft den Strom prioritär aus der LEG ein.

  • Kauft den Reststrombezug beim VNB ein (oder bei Dritten bei Marktzugang).

LEG- Teilnehmer Stromkonsument

  • Regelt mit der LEG den Preis für den Strombezug aus der LEG sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung.

  • Kauft den Strom prioritär aus der LEG ein.

  • Kauft den Reststrombezug beim VNB ein (oder bei Dritten bei Marktzugang).

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Nicht alle Endverbraucher beteiligen sich an einer LEG

Einzelne Teilnehmende von drei Mehrfamilienhäusern (MFH) und einem Einfamilienhaus (EFH) auf der Netzebene 7 nehmen an einer LEG teil. Dabei produzieren zwei Gebäude mit PV-Anlagen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die Verteilung des lokalen Stroms erfolgt nur an jene Parteien, welche an der LEG teilnehmen. Der Reststrom wird den Teilnehmenden in der Grundversorgung durch den lokalen VNB geliefert. Die interne Abrechnung erfolgt durch die Verwaltung eines der MFH.

Datenübermittlung

Identisch zum vZEV werden bei einer LEG die Smart Meter des VNB dafür genutzt, die Daten für die interne Abrechnung zu messen. Es werden zwei Typen von Messdaten benötigt

Echtzeitdaten für die Steuerung und Optimierung des Eigenverbrauchs vor Ort (können optional über einen Smart Meter Reader (Adapter) via Kundenschnittstelle am Smart Meter ausgelesen werden)


Die Echtzeitdaten müssen den Endkunden am Zähler zur Verfügung gestellt werden. Diese Schnittstelle wird Kundenschnittstelle genannt. Da es dazu keine Norm und keinen etablierten Standard gibt, ist für das Auslesen der Daten ein Smart Meter Reader (Adapter) nötig. Mit Hilfe des Adapters können Energiemanagementsysteme (EMS) die Messdaten aller Smart Meter in der Schweiz auslesen.

Abrechnungsdaten für die interne Abrechnung (werden vom VNB elektronisch (SDAT Standard) an die ZEV-Betreibenden versendet und evtl. zusätzlich über ein Webportal zur Verfügung gestellt)


In der LEG benötigen die LEG-Betreibenden für das Erstellen der Stromrechnungen pro
Abrechnungsperiode und pro LEG-Teilnehmer:in mindestens die Information, wie viele kWh Solarstrom die entsprechenden Teilnehmenden bezogen haben. In manchen Fällen werden die LEG-Betreibenden zusätzlich die 15-Minuten-Lastgangdaten benötigen, um z.B. dynamische Solartarife zu verrechnen.

 

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